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Stiftung Innovation in der Hochschullehre
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Veröffentlicht: 16.12.2024 Arbeitsort: 20095 Koeln

Auf Grundlage der Verwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern „Innovation in der Hochschullehre“ vom 6. Juni 2019 wurde im Jahr 2020 die Stiftung Innovation in der Hochschullehre gegründet. In Trägerschaft der Toepfer Stiftung gGmbH wurde sie zum 1. Januar 2021 als nicht rechtsfähige, unselbständige Treuhandstiftung des bürgerlichen Rechts als handlungsfähig etabliert.

Aufgabe der Stiftung Innovation in der Hochschule ist, Anreize für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie für Hochschulleitungen zu setzen, sich weiterhin verstärkt für Qualitätsverbesserungen in Studium und Lehre einzusetzen. Die Förderung soll die Fähigkeit der Hochschullehre stärken, sich laufend und nachhaltig zu erneuern, um den jeweiligen Herausforderungen eines sich kontinuierlich wandelnden Umfeldes noch besser gerecht zu werden. Zur Erreichung der Ziele werden Projekte mit zukunftsweisendem Charakter gefördert, der Austausch und die Vernetzung relevanter Akteure unterstützt und der Wissenstransfer für einen breiten Anwenderkreis organisiert. Die Förderung von Projekten erfolgt im Rahmen von Förderlinien, insbesondere zur strategisch-strukturellen Stärkung der Hochschulen in Studium und Lehre, zu aktuellen themenbezogenen Herausforderungen in Studium und Lehre und zur themenoffenen Erprobung von neuen Ideen bzw. dem Transfer erprobter Ansätze auf andere Fächer und Hochschulen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe werden seit 2021 jährlich bis zu 150 Mio. Euro bereitgestellt – zunächst allein durch den Bund, seit 2024 mit Länderbeteiligung i. H. v. insgesamt 40 Mio. Euro pro Jahr.

Die Stiftung Innovation in der Hochschullehre wird durch ein Bund-Länder-Gremium gesteuert. Ein unabhängiger, externer Wissenschaftlicher Beirat mit international ausgewiesenen Expert:innen berät das Bund-Länder-Gremium. Daneben werden in den unterschiedlichen Förderlinien Ausschüsse zur Projektauswahl eingesetzt. Die Stiftung wird durch einen dreiköpfigen Vorstand geleitet. Die Aufgaben des Geschäftsführenden Vorstands und des Vorstands Innovation werden hauptamtlich ausgeführt, der Vorstand Wissenschaft ist nach der Satzung bislang ehrenamtlich bzw. neben-beruflich für die Stiftung tätig. Unterstützt wird der Vorstand durch das Team der Geschäftsstelle, mit einem Stellenplan von 48 Stellen (Vollzeitäquivalente).

Für die Leitung dieser Organisation suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen

Vorstand Wissenschaft (m/w/d)

die/der in enger Abstimmung mit dem Bund-Länder-Gremium und gemeinsam mit zwei weiteren Vorstandsmitgliedern die Stiftung operativ führt und strategisch weiterentwickelt.

Sie/er wird durch das Bund-Länder-Gremium zunächst auf drei Jahre berufen. Eine einmalige erneute Wiederberufung für weitere drei Jahre ist möglich.

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