Ingenieur / Techniker als technischer Sachbearbeiter der unteren Wasserbehörde (m/w/d)

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Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises
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Veröffentlicht: 16.12.2024 Arbeitsort: 56130 Koeln

Die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises beschäftigt rund 550 Mitarbeiter in den verschiedensten Aufgabengebieten. Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich vom Rhein als westliche Grenze zwischen Lahnstein im Norden und Kaub im Süden bis nach Diez im Osten.

Das Kreishaus und damit Ihr möglicher zukünftiger Arbeitsplatz liegt auf einer grünen Insel in der Lahn. Dies bietet bereits den Rahmen für eine angenehme Arbeitsatmosphäre, die durch den kollegialen Umgang untereinander bestätigt wird.

  • Fertigung fachtechnischer Stellungnahmen in verschiedenen Verfahren wie z.B.:
    - Bebauungsplan- und Flächennutzungsplanverfahren
    - Baugenehmigungsverfahren
    - wasserrechtlichen Antragsverfahren etc.
  • Fachtechnische Beurteilung sowie Beratung bei wasser- und bodenschutzrechtlichen Fragestellungen wie z.B.:
    - Beurteilung schädlicher Bodenveränderungen
    - Prüfung der Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer etc.
  • Ausüben der Gewässeraufsicht, insbesondere Mitwirkung bei der Abwicklung von Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen
  • Außendienste inkl. Dokumentation
  • Führen des entsprechenden Schriftverkehrs
  • abgeschlossenes Studium (Diplom/Bachelor/Master) vorrangig in den Fachrichtungen Wasserwirtschaft, Siedlungswasserwirtschaft, Geowissenschaften, Bauingenieurwesen, Umwelttechnik, o.ä, das zur Aufgabenerledigung in der Unteren Wasserbehörde befähigt oder
  • eine Technikerausbildung in v. g. Fachgebieten
  • ein gutes wasserwirtschaftliches, abwassertechnisches und tiefbautechnisches Allgemeinverständnis
  • Geologisch-hydrogeologische Grundkenntnisse
  • Bereitschaft, sich in die Materie des Wasserrechts, des Bodenschutzrechts sowie die technischen Vorschriften und die Grundzüge des Verwaltungsrechts einzuarbeiten – entsprechende Lehrgänge werden angeboten
  • Führerschein der Klasse B und bei Besitz eines PKWs die Bereitschaft, den privaten PKW zur dienstlichen Mitbenutzung gegen Kostenerstattung einzusetzen
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