(m/w/d)
Veröffentlicht: 16.12.2024
Arbeitsort: 50126 Koeln
Jetzt bewerben
Veröffentlicht: 16.12.2024
Arbeitsort: 50126 Koeln
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Amt für Personalmanagement und
Organisation eine/einen
IT-Sicherheitsbeauftragte / IT-Sicherheitsbeauftragten (m/w/d)
Arbeitsbeginn: Nächstmöglicher Zeitpunkt Beschäftigungsdauer: Unbefristet
Arbeitszeit: Vollzeit Laufbahn: Gehobener Dienst Entgeltgruppe: EG 12 TVöD
VKA Dienstort: Bergheim Bewerbungsfrist: 31.12.2024
Der Rhein-Erft-Kreis ist ein Kreis mit 10 Kommunen im Westen
Nordrhein-Westfalens im Regierungsbezirk Köln. Er bietet als einer der größten
Arbeitgeber in der Region eine Vielzahl an unterschiedlichen Berufsfeldern und
Einstiegsmöglichkeiten in den öffentlichen Dienst.
Weitere Informationen zur Stellenausschreibung.
Ihre Aufgaben
* Beraten und Informieren der Behördenleitung in allen grundsätzlichen Fragen
der IT-Sicherheit
* Erarbeitung eines IT-Sicherheitskonzeptes und dessen Fortschreibung – auch
in Bezug auf neue gesetzliche Gegebenheiten
* Erstellung der Leitlinie zur Informationssicherheit und dessen Abstimmung
mit der Leistungsebene
* Verantworten des Aufbaus, Betriebs und der Weiterentwicklung der
IT-Sicherheitsorganisation innerhalb der Behörde
* Regelmäßige Unterrichtung der Behördenleitung über den aktuellen Stand der
IT-Sicherheit und das Berichten von relevanten, die IT-Sicherheit betreffenden
Vorkommnissen
* Aktualisierung und Entwicklung der IT-Sicherheitsorganisation
* Bewertung von Sicherheitsvorfällen sowie die formelle Ausrufung und
Beendigung eines Notfalls
* Freigabe der gesamten in der Kreisverwaltung genutzten Software und aller
Anwendungen
Das bringen Sie mit
* Abgeschlossenes Hochschulstudium der Rechts- oder
Wirtschaftswissenschaften, der Mathematik, der Informatik oder einer
vergleichbaren IT-Fachrichtung (z.B. IT-Sicherheit, Softwaretechnik,
Wirtschaftsinformatik)
* Wünschenswert wäre eine einschlägige Berufserfahrung im o.g.
Aufgabenbereich
* Kenntnisse der Informations- und Kommunikationstechnik, DV-Organisation,
Systemanalyse, Programmierung und systemnaher Software
* Kenntnisse der zu prüfenden DV-Verfahren und der einschlägigen Rechtsnormen
und des IT-Rechtes und des Datenschutzrechtes für öffentliche Stellen
* Fachkenntnisse in Rechts- und Verwaltungsvorschriften
* Marktüberwachung technischer Entwicklungen im IT-Bereich; Studium
technischer Fachliteratur, Handhabung der GS-Tools zur Erstellung des
IT-Sicherheitskonzeptes
Das bieten wir Ihnen
Der Rhein-Erft-Kreis arbeitet stetig an der Verbesserung der
Mitarbeiterzufriedenheit.
Es wurden bereits vielfältige Angebote zur Attraktivitätssteigerung geschaffen:
* Gleitende Arbeitszeit
* Möglichkeit der Heimarbeit
* Jahressonderzahlung, betriebliche Altersvorsorge mit Arbeitgeberanteil und
Entgeltumwandlung für Tarifbeschäftigte nach den jeweils geltenden tariflichen
Bestimmungen
* Betriebliches Gesundheitsmanagement (z.B. vergünstigte
Firmenfitness-Angebote – Urban Sports Club)
* Eigener Betriebskindergarten
* Vielfältige Fortbildungs- und Personalentwicklungsmaßnahmen
* Kostenfreie Parkplätze und eine Kantine
* Vereinbarkeit von Familie und Beruf
* Krisensichere Arbeitsplätze
Allgemeine Grundsätze
Der Rhein-Erft-Kreis fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern nach
dem Gleichstellungsgesetz und dem Gleichstellungsplan des Rhein-Erft-Kreises.
Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei
gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt,
sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen oder
die Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes bereits erfüllt sind.
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung
besonders berücksichtigt.
Bewerbungsunterlagen, die als unverschlüsselte E-Mail übersandt werden, sind
auf diesem Weg gegen unbefugte Kenntnisnahme oder Veränderung nicht geschützt.
Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens
verwendet und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der
datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht. Weitere Hinweise zum Datenschutz
finden Sie unterhttps://www.rhein-erft-kreis.de/datenschutz
.
Haben Sie noch Fragen?
Für fachliche Rückfragen steht Ihnen Herr Kerpen (Amtsleiter) unter der
Telefonnummer 02271/83-11110 oder per Mail unter
juergen.kerpen@rhein-erft-kreis.de zur Verfügung.
Sollten Sie allgemeine Fragen zum Stellenbesetzungsverfahren oder
tarifrechtliche Fragen haben, können Sie gerne Kontakt zum Amt für
Personalmanagement und Organisation, (Frau Schnäpp) unter 02271/83-11145 oder
per Mail unter alina.schnaepp@rhein-erft-kreis.de aufnehmen.
Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung, die Sie bis zum 31.12.2024
ausschließlich über unser Online-Bewerberportal einreichen können.
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Organisation eine/einen
IT-Sicherheitsbeauftragte / IT-Sicherheitsbeauftragten (m/w/d)
Arbeitsbeginn: Nächstmöglicher Zeitpunkt Beschäftigungsdauer: Unbefristet
Arbeitszeit: Vollzeit Laufbahn: Gehobener Dienst Entgeltgruppe: EG 12 TVöD
VKA Dienstort: Bergheim Bewerbungsfrist: 31.12.2024
Der Rhein-Erft-Kreis ist ein Kreis mit 10 Kommunen im Westen
Nordrhein-Westfalens im Regierungsbezirk Köln. Er bietet als einer der größten
Arbeitgeber in der Region eine Vielzahl an unterschiedlichen Berufsfeldern und
Einstiegsmöglichkeiten in den öffentlichen Dienst.
Weitere Informationen zur Stellenausschreibung.
Ihre Aufgaben
* Beraten und Informieren der Behördenleitung in allen grundsätzlichen Fragen
der IT-Sicherheit
* Erarbeitung eines IT-Sicherheitskonzeptes und dessen Fortschreibung – auch
in Bezug auf neue gesetzliche Gegebenheiten
* Erstellung der Leitlinie zur Informationssicherheit und dessen Abstimmung
mit der Leistungsebene
* Verantworten des Aufbaus, Betriebs und der Weiterentwicklung der
IT-Sicherheitsorganisation innerhalb der Behörde
* Regelmäßige Unterrichtung der Behördenleitung über den aktuellen Stand der
IT-Sicherheit und das Berichten von relevanten, die IT-Sicherheit betreffenden
Vorkommnissen
* Aktualisierung und Entwicklung der IT-Sicherheitsorganisation
* Bewertung von Sicherheitsvorfällen sowie die formelle Ausrufung und
Beendigung eines Notfalls
* Freigabe der gesamten in der Kreisverwaltung genutzten Software und aller
Anwendungen
Das bringen Sie mit
* Abgeschlossenes Hochschulstudium der Rechts- oder
Wirtschaftswissenschaften, der Mathematik, der Informatik oder einer
vergleichbaren IT-Fachrichtung (z.B. IT-Sicherheit, Softwaretechnik,
Wirtschaftsinformatik)
* Wünschenswert wäre eine einschlägige Berufserfahrung im o.g.
Aufgabenbereich
* Kenntnisse der Informations- und Kommunikationstechnik, DV-Organisation,
Systemanalyse, Programmierung und systemnaher Software
* Kenntnisse der zu prüfenden DV-Verfahren und der einschlägigen Rechtsnormen
und des IT-Rechtes und des Datenschutzrechtes für öffentliche Stellen
* Fachkenntnisse in Rechts- und Verwaltungsvorschriften
* Marktüberwachung technischer Entwicklungen im IT-Bereich; Studium
technischer Fachliteratur, Handhabung der GS-Tools zur Erstellung des
IT-Sicherheitskonzeptes
Das bieten wir Ihnen
Der Rhein-Erft-Kreis arbeitet stetig an der Verbesserung der
Mitarbeiterzufriedenheit.
Es wurden bereits vielfältige Angebote zur Attraktivitätssteigerung geschaffen:
* Gleitende Arbeitszeit
* Möglichkeit der Heimarbeit
* Jahressonderzahlung, betriebliche Altersvorsorge mit Arbeitgeberanteil und
Entgeltumwandlung für Tarifbeschäftigte nach den jeweils geltenden tariflichen
Bestimmungen
* Betriebliches Gesundheitsmanagement (z.B. vergünstigte
Firmenfitness-Angebote – Urban Sports Club)
* Eigener Betriebskindergarten
* Vielfältige Fortbildungs- und Personalentwicklungsmaßnahmen
* Kostenfreie Parkplätze und eine Kantine
* Vereinbarkeit von Familie und Beruf
* Krisensichere Arbeitsplätze
Allgemeine Grundsätze
Der Rhein-Erft-Kreis fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern nach
dem Gleichstellungsgesetz und dem Gleichstellungsplan des Rhein-Erft-Kreises.
Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei
gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt,
sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen oder
die Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes bereits erfüllt sind.
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung
besonders berücksichtigt.
Bewerbungsunterlagen, die als unverschlüsselte E-Mail übersandt werden, sind
auf diesem Weg gegen unbefugte Kenntnisnahme oder Veränderung nicht geschützt.
Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens
verwendet und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der
datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht. Weitere Hinweise zum Datenschutz
finden Sie unterhttps://www.rhein-erft-kreis.de/datenschutz
.
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Telefonnummer 02271/83-11110 oder per Mail unter
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